Baurechtsnovelle: HDE warnt vor Konfliktpotenzial bei innerstädtischem Wohnen

Im Zuge der Novelle des Städtebaurechts rückt das innerstädtische Wohnen zunehmend in den Fokus der Debatte über die Entwicklung und Gestaltung von Stadtzentren. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt mit Blick auf drohende Interessenskonflikte zwischen Anwohnern und innerstädtischer Wirtschaft vor einer Verdrängung zentraler Frequenzbringer aus den Zentren. Um Innenstädte als Handelsstandorte zu erhalten, brauche es daher neben der Baurechtsnovelle auch eine Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

„Das Wohnen darf den Handel nicht aus der Innenstadt verdrängen. Während vom Wohnen keine Anziehungskraft für das Stadtzentrum ausgeht, ist der Einzelhandel der zentrale Frequenzbringer“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bislang sei das Wohnen in den Innenstädten nur ausnahmsweise zulässig und unterliege besonderen Schutzmechanismen, insbesondere zum Immissionsschutz. Sollte das Wohnen durch die Baurechtsnovelle regelhaft in den Zentren zulässig sein, müsse Interessenskonflikten zwischen Anwohnern und ansässiger Wirtschaft entgegengewirkt werden.

Neben der Novelle des Baurechts ist daher aus Sicht des HDE auch die Anpassung der TA Lärm von großer Bedeutung. „Die TA Lärm muss dringend auf die besondere Situation in den Innenstädten abgestimmt werden“, fordert Genth. Sowohl bei Bestands- als auch bei Neubauten dürften Schallschutzmaßnahmen nicht zur finanziellen Belastung des Handels führen. Zudem müsse verbindlich festgelegt werden, dass bestehende Gewerbebetriebe in Kerngebieten nicht durch heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt werden. „Auch ist der Messpunkt der Lärmbelastung neu zu bestimmen. Ausschlaggebend sollten die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden sein, nicht wie bislang außerhalb von Gebäuden“, so Genth weiter. Die Umstellung des Messpunktes auf Innenräume könne einen Innovationsschub bei der Entwicklung und Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen auslösen. Gleichzeitig sei eine Anpassung der Obergrenzen für Verkehrs- und Gewerbelärm zu überprüfen. „Damit das Wohnen seinen Platz in der Innenstadt finden kann, muss zunächst eine Überarbeitung der TA Lärm angestoßen werden“, so Genth.