HDE-Positionspapiere zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis und zum „Anzapfverbot“

Der HDE hat im Hinblick auf die im Gesetzgebungsverfahren befindliche 9. GWB-Novelle Positionspapiere zu den umstrittenen Verboten, in Vertragsverhandlungen ungerechtfertigte Vorteile zu verlangen („Anzapfverbot“ - § 20 Abs. 2 GWB) oder Waren unter Einstandspreis zu verkaufen (§ 20 Abs. 3 GWB), vorgelegt.

Der HDE setzt sich für eine Streichung der Verbote ein, da sie den Wettbewerb beschränken und damit tendenziell zu höheren Verbraucherpreisen führen. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis ist zudem nicht geeignet, die Zielsetzung der Politik zu erreichen und die Ertragslage der Landwirte zu verbessern. Das „Anzapfverbot“ wird den praktischen Verhältnissen in Vertragsverhandlungen nicht gerecht und führt zu einer ineffizienten Beschränkung der Verhandlungsspielräume. Entschieden abgelehnt werden vom HDE daher auch Pläne der Bundesregierung, die beiden Vorschriften zu konkretisieren und zu verschärfen. Eine solche Maßnahme würde ordnungspolitisch nach Auffassung des HDE in die völlig falsche Richtung gehen.

Kontakt:
Dr. Peter J. Schröder
Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik

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