HDE fordert Maßnahmen für fairen Wettbewerb mit ausländischen Online-Anbietern

Angesichts der wachsenden Bedeutung und der zunehmenden Umsätze ausländischer Online-Anbieter in Deutschland mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Schaffung fairer Rahmenbedingungen im Wettbewerb des Online-Handels an. Im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen müssen aus Sicht des Verbandes für Nicht-EU-Händler dieselben Vorgaben gelten wie für EU-Händler. Andernfalls würde der Wettbewerb massiv verzerrt.

„Der Online-Markt braucht Leitplanken, die das Spielfeld des internationalen Wettbewerbs markieren. Und die Politik auf europäischer und nationaler Ebene muss sicherstellen, dass auf diesem Spielfeld alle nach denselben Regeln spielen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Es sei zwingend notwendig, mit Entschlossenheit für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Zwar sei etwa der von der EU für 2028 angestrebte Wegfall der 150-Euro-Zoll-Freigrenze ein weiterer Schritt hin zu mehr Fairness im Wettbewerb zwischen EU-Händlern und Nicht-EU-Händlern. „Das Grundsatzproblem bleibt jedoch bestehen. Die EU und Deutschland sind nicht in der Lage, ihre ambitionierten Gesetze in China und anderen Drittstaaten durchzusetzen“, so Tromp weiter. Dadurch entstehe eine massive Wettbewerbsverzerrung. Schließlich sei die Einhaltung hierzulande gültiger Vorgaben mit Kosten verbunden. Können sich Händler aus Nicht-EU-Ländern darüber hinwegsetzen, bedeute das für diese einen enormen Kostenvorteil.

In der Praxis spricht sich der HDE für die verpflichtende Nutzung des Verfahrens Import-One-Stop-Shop (IOSS) für alle Warensendungen von außerhalb der EU in den Binnenmarkt hinein aus, unabhängig vom Warenwert. „Das würde eine automatisierte Abrechnung der fälligen Mehrwertsteuer und der Zollgebühren ermöglichen, sowie bei besonders sensiblen Waren auch eine bessere Kontrolle ihrer Verkehrsfähigkeit“, so Tromp. Grundsätzlich sollten nur Produkte im EU-Binnenmarkt verkauft werden, die mit den in der EU geltenden Gesetzen und Verordnungen im Einklang stünden. „Unternehmen, die nicht auf die Einhaltung kontrolliert werden können, dürfen keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt haben“, fordert Tromp. Zudem sollte jedes Unternehmen ohne Sitz in der EU, das Waren in den EU-Binnenmarkt hinein verkauft, einen Repräsentanten in der EU haben. Hier könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte etwa in den Bereichen Gewährleistung und Widerrufsrecht geltend machen.

Der Umsatz ausländischer Online-Anbieter, die weder eine Zentrale noch ein Lager in Deutschland haben und aus dem Ausland liefern, hat im Jahr 2022 leicht zugelegt. Setzten sie 2021 noch 5,4 Milliarden Euro um, waren es zuletzt 6,2 Milliarden Euro. Wie der aktuelle HDE-Online-Monitor zeigt, bestellen 26 Prozent der befragten Online-Shopper im Alter von 14 bis 69 Jahren bewusst im Ausland. Allerdings gaben 45 Prozent der Befragten an, bereits unbewusst im Ausland bestellt zu haben und erst durch die Bestellbestätigung oder bei Lieferung hierauf aufmerksam geworden zu sein. 39 Prozent der befragten Online-Shopper, die bewusst oder unbewusst im Ausland bestellt haben, haben Produkte in China bestellt. Für 16 Prozent der Online-Shopper ist eine Bestellung im Ausland nicht vorstellbar. Ihr Anteil ging im Vergleich zum Vorjahr zurück.

Zum HDE-Online-Monitor 2023: https://einzelhandel.de/online-monitor