HDE warnt vor Folgen einer Verschärfung des Postgesetzes

„Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Noch dazu sind die geplanten Regelungen gar nicht nötig, da es schon heute entsprechende eigenständige Gesetzgebung und spezialisierte Aufsichtsbehörden gibt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das gelte sowohl für die Regelung des Marktzugangs als auch für die Überwachung von Subunternehmern. Insbesondere die aktuelle öffentliche Diskussion im Zusammenhang mit der aktuellen Postnovelle über noch strengere Vorgaben oder gar ein Verbot der Vergabe von Aufträgen in einer Kette von Subunternehmerverhältnissen auf dem Kurier-, Express- und Paket-Markt ist aus Sicht des HDE nicht zielführend. „Ein solches Verbot wäre ein nicht gerechtfertigter und schwerwiegender Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, die verfassungsrechtlich garantiert ist“, so Genth weiter.

Unverhältnismäßig ist laut HDE zudem das geplante Anbieterverzeichnis. „Mit einem Anbieterverzeichnis würde praktisch eine Lizenzpflicht für die Branche eingeführt“, so Genth. Derart umfassende Prüfungen zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde als Voraussetzung für den Marktzugang seien nicht notwendig, um das Ziel der Verhinderung von Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben zu erreichen. „Das Paketbotenschutzgesetz hat bereits eine generalpräventive Wirkung“, betont Genth. Das bestätige auch der aktuelle Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Paketbotenschutzgesetzes, welches bereits seit 2019 in Kraft ist.

Auch mit Blick auf die vorgesehene Vorgabe für Pakete mit erhöhtem Gewicht betont der HDE nachdrücklich, dass das Postgesetz nicht der richtige Ort für die Regelung spezifischer Arbeitsschutzfragen dieser Art sei. „Der ganz überwiegende Anteil der Pakete im Kurier-, Express- und Paket-Markt wiegt weniger als fünf Kilogramm. Zudem stehen in der Regel auch effektive technische Hilfsmittel zur Verfügung“, so Genth.  Ähnliches gelte für die ebenfalls im Entwurf vorgesehenen umfassenden zusätzlichen Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten für Pakete. „Diese Vorgaben sind mit Blick auf die Praxis sachlich nicht gerechtfertigt und zudem ökologisch schädlich“, so Genth.