CBAM-Durchführungsverordnung tritt in Kraft

Das CBAM ist eine neue Regelung, mit der Anreize für Erzeuger außerhalb der EU geschaffen werden, ihre Emissionen zu verringern. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Pakets „Fit für 55“, einer Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung des geltenden EU-Rechts. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Politik mit den Klimazielen der EU (Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030) im Einklang steht.

Am 13. Juni hat die EU-Kommission nun den Entwurf für die CBAM-Durchführungsvorschriften veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden sollen.

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