EU-Kommission verabschiedete detaillierte Berichtspflichten für Übergangszeitraum des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)

Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) stellt eine der Säulen des EU-Pakets „Fit für 55“ dar und bildet damit eines der wichtigsten richtungsgebenden EU-Instrumente gegen die Verlagerungen von Kohlenstoffdioxid-Emissionen. Diese Verlagerung ist dann gegeben, wenn Unternehmen, welche innerhalb der Union ansässig sind, im EU-Ausland CO2-intensive Produktionen vornehmen bzw. wenn EU-Produkte durch CO2-intensive Importe ersetzt werden, was wiederum zu einem Unterlaufen der europäischen Klimaschutzmaßnahmen führt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_de