EU genehmigt drei Sorten von gentechnisch verändertem Mais

Die Produkte, die aus den drei (bzw. vier) Maissorten hergestellt werden, unterliegen zudem den sehr strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU. Die Europäische Kommission erlaubte die Verwendung der gentechnisch veränderten Maissorten, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Nutzung und Verwendung nach wissenschaftlicher Analyse empfahl. Da sich die Mitgliedstaaten in der Thematik nicht einigen konnten, entschied die EU-Kommission über die Verlängerung der Zulassung um ganze zehn Jahre.

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