Neue Frühstücksrichtlinien gebilligt: EU erhofft sich bessere Kommunikation gegenüber Verbrauchern

Die überarbeiteten Frühstücksrichtlinien sollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen bessere Kaufentscheidungen bei Honig, Fruchtsäften und Marmelade/Konfitüre zu treffen. Das Europäische Parlament (EP) nahm die Vorschläge mit deutlicher Mehrheit an.

Mit 603 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen nahm das EP die vier betreffenden Frühstücksrichtlinien an. Sie betreffen Honig, Säfte und Marmeladen/Konfitüren. Die neuen Regelungen sollen bspw. bei Honig verhindern, dass es zu Lebensmittelbetrug kommt. Gerade Honig ist von Betrugs- und Panschversuchen betroffen. Nun muss bei Honig bzw. bei Honigmischungen deutlich angegeben werden, woher der Honig stammt.  Außerdem regeln die Frühstücksrichtlinien den Zucker- und Fruchtanteil in Fruchtsäften, Marmeladen und Konfitüren. Unter anderem soll hiermit eine klarere Kennzeichnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesorgt werden. Die Nutzung des Begriffs Marmelade soll nun auch bei Fruchtaufstrichen möglich sein, welche bis zuletzt nur als Konfitüren bezeichnet werden durften. Nach Annahme des Gesetzes durch den Rat, kann es dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten.

Weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240408IPR20310/fruhstucksnahrung-bessere-informationen-fur-verbraucher