Einheitliches Ladekabel: EU-Minister und EU-Parlament geben endgültige Zustimmung

Mit der Änderung der Richtlinie gilt auch, dass ab Ende 2024 eine ganze Reihe elektronischer Geräte, darunter Mobiltelefone, Tablets und Kopfhörer, mit einem USB-Anschluss vom Typ C ausgerüstet sein müssen. Außerdem soll für den Verbraucher durch ein Piktogramm auf der Verpackung des jeweiligen Produkts erkennbar sein, ob im Lieferumfang des neuen Geräts ein Ladegerät enthalten ist. Zudem soll eine Kennzeichnung Aufschluss über die jeweilige Ladeleistung geben. In einem nächsten Schritt werden die Vorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach der Veröffentlichung mit einer 24-monatigen Frist in Kraft.