EU-Kommission präsentiert Vorschlag zum „right to repair“

Des Weiteren sollen nach den Plänen der Kommission auch Anreize für Hersteller und Verkäufer für die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle geschaffen werden.

Mit dem Vorschlag soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit ein neues „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher eingeführt werden. Diese soll für eine bestimmte Liste an Produkten gelten, unter anderem für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltsgeschirrspüler. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeit sollen Verkäufer Reparaturen verpflichtend anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. Außerhalb dieser Zeit sollen nach dem Vorschlag verpflichtete Akteure in abgestufter Form zur Reparatur verpflichtet sein. Hersteller sollen sicherstellen, dass unabhängige Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen, reparaturbezogenen Informationen und Werkzeugen haben, so dass sich Verbraucher an solche Werkstätten wenden können und diese über die entsprechenden Mittel verfügen.

Die Mitgliedsstaaten wiederum sollen eine Reparaturplattform im Internet bereitstellen, um Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen. Zudem soll ein europäisches Formular für Reparaturinformationen eingeführt werden, welches die Verbraucher von jedem Reparaturbetrieb verlangen können. Dieses soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen und Verbrauchern den Vergleich von Reparaturangeboten erleichtern.

Der Vorschlag liegt nun EU-Parlament und Rat vor, welche in Kürze mit ihrer Arbeit an diesem beginnen werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1794