Zuständige Ausschüsse im EU-Parlament nehmen Position zur Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie an

Der Vorschlag sieht unter anderem eine Erweiterung des Produktbegriffes im digitalen Bereich vor. So sollen nun etwa auch Elektrizität, digitale Produktionsdateien und Software erfasst werden. Es sollen neue Regeln für die Offenlegung von Beweisen gelten und die Verjährungsfrist für Ansprüche verlängert werden.

Nun hat das EU-Parlament seine Position zu dem Vorschlag angenommen. Die zuständigen Ausschüsse sehen dabei in ihrem Text vor, dass bei der Offenlegung von Beweisen strengere Regeln gelten sollen. Außerdem wurden Änderungen an den Produkt- und Schadensbegriffen vorgenommen. Ebenso planen sie eine nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen innerhalb der Richtlinie. Die längste Verjährungsfrist soll demnach 30 Jahre betragen.

Da der Rat bereits seine Position zu dem Vorschlag zuvor angenommen hatte, können nun die Trilogverhandlungen zu dem finalen Text beginnen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231009IPR06725/better-protection-for-consumers-against-damages-by-defective-products