AI-Act: Annahme der Trilogeinigung in den zuständigen Ausschüssen

Der AI-Act soll in Zukunft Verpflichtungen für KI auf der Grundlage potenzieller Risiken und Auswirkungen festlegen. So sollen bestimmte KI-Anwendungen verboten und ausgewählte, hochriskante KI-Technologien nur dann im EU-Binnenmarkt zugelassen werden, wenn sie überprüft wurden. Somit sollen KI-Systeme mit hohem Risiko nur in der EU erlaubt sein, wenn sie beispielsweise Qualitätsmanagement- und Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben. Darüber hinaus soll der AI-Act an allgemeine KI-Systeme (GPAI) und die GPAI-Modelle, auf denen sie beruhen, neue Transparenzanforderungen stellen.

Der finale Text des AI-Act soll nun noch im April diesen Jahres auch im Plenum des EU-Parlaments angenommen werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/artificial-intelligence-act/product-details/20230417CDT11481