AI-Act: Korrigendum in zuständigen Ausschüssen angenommen

Im März wurde durch das EU-Parlament die vorläufige Trilogeinigung zum AI-Act angenommen. Der AI-Act soll Verpflichtungen für KI mittels eines risikobasierten Ansatzes festlegen. Bestimmte KI-Systeme sollen minimalen Transparenzanforderungen unterliegen, etwa KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Hochrisiko-KI-Technologien sollen wiederum nur im EU-Binnenmarkt zugelassen werden, wenn sie überprüft wurden und bestimmte Anforderungen erfüllen. Andere KI-Anwendungen sollen komplett verboten werden. KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und systemischem Risiko müssen gesonderte Anforderungen erfüllen.

Da zum Zeitpunkt der Abstimmung des EU-Parlaments noch kein finaler Text vorlag, da noch eine abschließende Prüfung durch Rechts- und Sprachsachverständige ausstand, musste der Text ein sogenanntes Korrigendumverfahren durchlaufen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Text nun final fertiggestellt und am 17. April durch die Ausschüsse angenommen.

Das EU-Parlament wird den Text in der Woche des 22. April nun auch final annehmen; eine erneute Abstimmung ist jedoch nicht vorgesehen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/artificial-intelligence-act/product-details/20230417CDT11481