Verknüpfung EU-Handelsbeziehungen an soziale, Umwelt- und Klimakriterien

Zu diesem Zweck hat sie am 22. September 2021 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorgelegt. Das Allgemeine Präferenzsystem ist ein etabliertes EU-Handelsinstrument, mit dem Einfuhrzölle auf Erzeugnisse, die aus schutzbedürftigen Ländern mit niedrigem Einkommen in die EU eingeführt werden, beseitigt oder gesenkt werden. Dieser präferenzielle Zugang zum EU-Markt soll helfen, Armut zu beseitigen und die nachhaltige Entwicklung der Länder und ihre Teilhabe an der Weltwirtschaft zu fördern.

Durch den Vorschlag der Kommission wird das APS der EU stärker auf die Verringerung von Armut und die Steigerung der Exportchancen für Länder mit niedrigem Einkommen ausgerichtet. Es soll Anreize für nachhaltiges Wirtschaftswachstum in ärmeren Ländern schaffen und bietet neuen Spielraum für das Engagement in Fragen der Umwelt und der verantwortungsvollen Staatsführung.

Der jetzige Vorschlag für das APS für den Zeitraum 2024-2034 soll die Empfängerländer noch stärker dazu bewegen, die Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie den Umweltschutz zu verbessern und mehr für eine verantwortungsvolle Staatsführung und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu tun. Hierzu wird unter anderem die Möglichkeit eingeführt, die APS-Vorteile bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Grundsätze von Klima- und Umweltschutzübereinkommen zurückzunehmen. Ferner wird die Liste der internationalen Übereinkommen, die die APS-Länder ratifizieren müssen, über die derzeitig sieben Umwelt- und Klimainstrumente hinaus erweitert und umfasst nun auch das Übereinkommen von Paris.

Das Europäische Parlament und der Rat werden den Vorschlag nun erörtern. Die derzeitige APS-Verordnung läuft am 31. Dezember 2023 aus. Die neue APS-Verordnung wird nach ihrer Annahme ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Weitere Informationen sind hier abrufbar:  https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_4802.