Vereinfachung des Dienstleistungshandels: Einigung zu einem weitreichenden Übereinkommen zwischen EU und WTO-Mitgliedern

Auf dem Gebiet des Dienstleistungshandels ist dies das erste Ergebnis, welches die WTO seit längerer Zeit aufweisen kann. Das Übereinkommen enthält verschiedene Transparenz- und Genehmigungsvorschriften im Dienstleistungsbereich und soll durch seine Regelungen Erleichterungen für verfahrenstechnische Hürden mit sich bringen, mit welchen vor allem KMU konfrontiert sind. Insbesondere diese kleineren und mittleren Unternehmen sollen dadurch von dieser Initiative profitieren, da diese nicht über die Ressourcen sowie die Erfahrung ihrer größeren Mitbewerber verfügen, wenn es darum geht, mit komplexen Verfahren zurechtzukommen. Insgesamt soll durch dieses Übereinkommen auch eine starke Kostensenkung erzielt werden: So sollen die im Rahmen des weltweiten Dienstleistungsverkehrs anfallenden Kosten pro Jahr um 150 Mrd. US-Dollar gesenkt werden.

Das Übereinkommen und die darin getroffenen Vereinbarungen sollen darüber hinaus aus Sicht der EU auch einen Nutzen im Hinblick auf ihre digitale Agenda mit sich bringen.

Bis Ende 2022 werden die an der Initiative beteiligten WTO-Mitglieder spezifische Verpflichtungen eingehen, um den Dienstleistungshandel auf ihren Märkten zu erleichtern. Dadurch soll auch der Rückgang der Handelskosten für Dienstleister zustande gebracht werden, so dass sich der Sektor nach der COVID-19-Krise besser erholen kann. Da in diesem Sektor oftmals Unternehmerinnen eine wichtige Rolle spielen, wurde in dem Referenzdokument zu diesem Übereinkommen ausdrücklich festgehalten, dass es bei Genehmigungsverfahren zu keiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts kommen darf. Dadurch enthält ein Text der WTO erstmals eine bindende Bestimmung über die Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Die Verpflichtungen, auf welche sich hier geeinigt wurde, werden auf Basis des sogenannten Meistbegünstigungsgrundsatzes auch für Dienstleister aus jedem anderen WTO-Mitgliedstaat Gültigkeit haben.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6468