EU-Kommission stellt Mitteilung über bessere Rechtssetzung vor

Um den Wiederaufbau in Europa zu fördern, sei eine möglichst effiziente Rechtsetzung wichtiger denn je, wobei das EU-Recht besser an die Bedürfnisse von morgen anzupassen sei. Zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen hat die Kommission daher folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Beseitigung von Hindernissen und Bürokratie, die Investitionen in die Infrastruktur des 21. Jahrhunderts und deren Aufbau verlangsamen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Regionen und maßgeblichen Interessenträgern;
  • Vereinfachung des Konsultationsprozesses auf weniger Schritte, indem die Kommission eine einzige Aufforderung zur Einreichung von Input einführt, die Fragebögen verbessert und nur einmal konsultiert, wenn ein Gesetz überarbeitet wird;
  • Einführung des „One-in-one-out“-Grundsatzes, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dadurch zu minimieren, so dass den Auswirkungen und den Kosten der Umsetzung der Rechtsvorschriften – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – besondere Beachtung gewidmet wird; mit diesem Grundsatz wird sichergestellt, dass neu eingeführte Belastungen durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen werden;
  • Berücksichtigung der Stellungnahmen der Plattform "Fit for Future" - einer hochrangigen Sachverständigengruppe, die die Kommission mit Stellungnahmen dazu unterstützt, wie die EU-Rechtsvorschriften einfacher, effizienter sowie innovations- und zukunftssicherer gestaltet werden können;
  • durchgängige Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, um sicherzustellen, dass jeder Gesetzgebungsvorschlag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beiträgt;
  • Verbesserung der Analyse und Berichterstattung über die Auswirkungen von Vorschlägen (z. B. auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, KMU, Nachhaltigkeit, Gleichstellung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit);
  • Einbeziehung der strategischen Vorausschau in die Politikgestaltung, um sicherzustellen, dass sie zukunftstauglich ist, etwa indem sich abzeichnenden globalen Trends im ökologischen, digitalen, geopolitischen und sozioökonomischen Kontext Rechnung getragen wird;
  • Beauftragung des Ausschusses für Regulierungskontrolle, Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen im Lichte des "One in, one out"-Ansatzes und der Vorausschau zu prüfen.

Der „One-in-one-out“-Ansatz soll jedoch nicht mechanisch angewendet werden, indem für jeden neu vorgeschlagenen Rechtsakt die Rücknahme eines bestehenden Rechtsakts erfolgt. Stattdessen will die Kommission versuchen, die Belastungen, die den Menschen und Unternehmen durch Gesetzesvorschläge entstehen, durch Einsparungen bei anderen Vorschlägen im gleichen Politikbereich auszugleichen. Die Kommission wird den "One in, one out"-Ansatz bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 erproben und mit dem Arbeitsprogramm 2022 mit der Umsetzung beginnen. Schließlich ziele die Gesetzgebung auf EU-Ebene laut Kommission in der Regel darauf ab, die regulatorische Fragmentierung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu überwinden, indem 27 unterschiedliche nationale Systeme ersetzt werden. Diese Effizienzgewinne würden als "Outs" berücksichtigt.

Die Mitteilung über bessere Rechtssetzung finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/files/better-regulation-joining-forces-make-better-laws_en