EP legt Berichtsentwurf zur EU-Lohntransparenz-Richtlinie vor

Der EP-Berichtsentwurf enthält zahlreiche Änderungsanträge, die über die bereits weitreichenden Regelungen des Vorschlags der EU-Kommission hinausgehen. Die Änderungsanträge enthalten u.a. Forderungen für sektorübergreifende,  nicht arbeitsplatzbezogene Kriterien zur Festlegung eines Vergleichsmaßstabs für „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ sowie entsprechender Anleitung zur Einführung geschlechtsneutraler Bewertungs- und Klassifizierungssysteme. Weiterhin werden KMUs vermehrt in den Anwendungsbereich aufgenommen, indem die Schwelle für öffentliche Berichterstattungspflicht und die Erstellung eines Gender-Aktionsplans von 250 auf 10 Mitarbeiter reduziert wurde. Außerdem sollen die Sozialpartner verstärkt einbezogen werden, indem ihre bedeutende Rolle im Hinblick auf transparente Entlohnungssysteme und Systeme zur Arbeitsplatzbewertung und -einstufung unterstrichen wird.

Der Berichtsentwurf wird voraussichtlich am 30. September 2021 im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des EP-Beschäftigungsausschusses (EMPL) und des Frauenausschusses (FEMM) vorgestellt. Anschließend haben die Abgeordneten bis zum 8. Oktober 2021 Zeit, Änderungsanträge einzubringen. Anschließend werden die Berichterstatter und die Schattenberichterstatter die Verhandlungen für Kompromissänderungsanträgen starten. Die Verabschiedung des Berichts in den beteiligten Ausschüssen wird frühestens im Dezember 2021 erfolgen. Somit ist eine Abstimmung im Plenum frühestens im Januar 2022 möglich.

Den Berichtsentwurf finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CJ21-PR-693798_EN.pdf