EU-Kommission stellt Entwurf für europäisches Lieferkettengesetz vor

Gemäß den Plänen der EU-Kommission sollen generell Unternehmen ab 500 Beschäftigten und Unternehmen aus bestimmten Sektoren wie Textil, Leder oder Nahrungsmittel schon ab 250 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der Entsorgung, nachkommen. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten neben Sanktionen und Geldbußen auch eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vorsehen, die nachweislich nicht angemessen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und deren Zulieferer für Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Die Unternehmensstrategie soll zukünftig die Geschäftsleitung verantworten. Hierfür ist im Regelungsentwurf eine Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen mit Haftungs- oder Vergütungsregeln für die Geschäftsführung vorgesehen.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Monaten vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier.