Nachhaltigkeitsberichterstattung: Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments

Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission soll es gemäß der Abgeordneten im Rechtsausschuss zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs kommen. Demnach soll es keine Ausnahme von den Berichtspflichten für konzernverbundene Unternehmen geben. Auch für Unternehmen, die zu einer wirtschaftlichen Einheit oder Gruppe gehören (z.B. Verbundgruppen), sollen die Verpflichtungen greifen. Durch die Abstimmung wurde zudem ein Mandat für die Aufnahme von Trilogverhandlungen mit EU-Ministerrat und EU-Kommission erteilt. Eine Abstimmung im gesamten Plenum findet daher, wie sonst üblich, vor den Trilogverhandlungen nicht statt. Stand jetzt werden also in den kommenden Wochen die Gespräche zum Finalisieren des Textes aufgenommen.

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