EP legt Berichtsentwurf zu Plattformarbeit vor

Ziel des Kommissionsvorschlags war die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ausschließlich von Plattformtätigen durch die Feststellung des rechtmäßigen Beschäftigungsstatus sowie die Förderung von Transparenz, Fairness und Rechenschaft im algorithmischen Management.  

Durch den Berichtsentwurf der EP-Berichterstatterin Gualmini wurden nun erhebliche Änderungen an dem Entwurf der Kommission vorgenommen, die potentiell Auswirkungen auf die Vorgaben nicht nur für Plattformtätige, sondern auch auf andere Beschäftigungsverhältnisse (u.a. mit Hinblick auf die Vorgaben zum algorithmischen Management und zum Kündigungsschutz) haben könnten. Dies ist der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf generell alle Arbeitskräfte geschuldet, die automatisierten oder halbautomatisierten Überwachungs- und Entscheidungsfindungssystemen unterliegen.