EU-Ministerrat gibt grünes Licht für CSR-Berichterstattung

Über die Richtlinie werden Unternehmen dazu verpflichtet, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu veröffentlichen. Dazu gehören etwa Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren. Die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) wird nach fachlicher Beratung durch mehrere europäischen Agenturen für die Ausarbeitung europäischer Standards zuständig sein.

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