„La Hulpe“-Erklärung zum sozialen Europa

Im Rahmen der von der belgischen Ratspräsidentschaft organisierter Konferenz zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) am 15. und 16. April im belgische La Hulpe wurde eine gemeinsame Erklärung von der EU-Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und teils von den EU-Sozialpartner abgestimmt. Von verschiedenen Akteuren wurde die Erklärung nicht unterstützt: BusinessEurope hat die Erklärung nicht mitgetragen und sowohl Schweden als auch Österreich haben im Rat der Erklärung die Unterstützung verweigert. Außerdem haben Irland und Ungarn zu dem Dokument eine anderslautende Protokollerklärung angegeben.  

Die Erklärung verlautet, dass die ESSR Orientierungshilfe gibt, um politische Maßnahmen zu gestalten und deren Umsetzung prioritär voranzutreiben. In diesem Kontext soll die ESSR in alle relevanten Politikbereiche integriert werden.

Weiterhin enthält die Erklärung außerdem die folgenden teils gesetzgeberischen Maßnahmen:

  • Maßnahmen im Digital-Bereich u.a. zu Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt sowie algorithmisches Management;
  • Initiativen, um Missbrauch bei Arbeitnehmermobilität besser aufzudecken, z.B. mit Hinblick auf Zeitarbeit;
  • Maßnahmen beim Arbeitsschutz, wie etwa zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz, spezifische Gefahren aufgrund des Klimawandels, Mindeststandards für gefährliche Stoffe und berufsbedingte Krebserkrankungen;
  • Maßnahmen bei öffentlicher Auftragsvergabe, um Nachhaltigkeit und Tarifverhandlungen zu fördern.

Die Erklärung soll formell am 20. Juni 2024 zur Tagung des Rats für Beschäftigung und Soziales angenommen werden.

Den Text der Erklärung finden Sie hier: https://belgian-presidency.consilium.europa.eu/media/bj0adazv/declaration-finale.pdf